Kontaktieren Sie zur Klärung dieser Angelegenheit bitte Ihren Vermieter bzw. Vertragspartner und erkundigen Sie sich nach den Stornierungsbedingungen bzw. seiner Kulanz. Der Deutsche Tourismus Verband hat zu diesem Thema einige Informationen zusammengefasst.
Für Gäste aus Risikogebieten gilt: Soweit die Wohnung oder das Ferienhaus im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurde, ist die drohende Quarantäne aller Voraussicht nach ein außergewöhnlicher Umstand, der nach § 651 h Abs. 3 BGB zur kostenlosen Stornierung berechtigt.
Bei individuell gebuchten Unterkünften gilt grundsätzlich folgendes: Soweit die Verhinderung in der Person des Reisegastes liegt, ist dieser nach § 537 BGB verpflichtet, den Mietpreis abzüglich ersparter Aufwendungen zu entrichten bzw. die Stornokosten zu bezahlen. Da es sich hierbei allerdings um eine staatliche Anordnung handelt, spricht viel dafür, einen Fall der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) anzunehmen, bei der die Vertragsparteien sich um eine einvernehmliche Lösung bemühen müssen. Eine pauschale Beurteilung der Rechtslage kann aber nicht vorgenommen werden. (Quelle: DTV)
Sowohl stationäre als auch ambulante Kuraufenthalte dürfen unter Beachtung verschiedener Sicherheits- und Hygienevorschriften durchgeführt werden.
Bei Fragen zu den Regelungen in den Reha- und Fachkliniken und der Durchführung einer Kur, wenden Sie sich bitte direkt an die Einrichtungen oder kontaktieren Sie den Kur-und Gästeberater Herrn Meijerink.
Großveranstaltungen mit mehr als 1500 Besuchern, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich sind und alle kulturellen Veranstaltungen dürfen bis auf Weiteres nicht stattfinden.
Ebenso werden das „Gesund&Glücklich“ Sportprogramm sowie das „Gesund&Glücklich“ Kultur- und Erlebnisprogramm derzeit nicht durchgeführt.
Die Hufeland Therme stellt ab Samstag, den 31. Oktober 2020 den Betrieb der Schwimm- und Saunalandschaft und des "Club Hufeland Fit" bis auf Weiteres ein.